Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Nachklausurregelung

 

In sämtlichen Lehrveranstaltungen des Instituts für Finanzwissenschaft und Öffentliche Wirtschaft wird bei begründeter Verhinderung (z.B. ärztliches Attest im Krankheitsfall) der Teilnahme an der jeweiligen Schlussklausur ein Nachklausur-Termin eingeräumt. Dieser findet ca. 1-2 Wochen nach Ende der Lehrveranstaltungen statt.

Voraussetzungen:

  1. Meldung der Verhinderung VOR oder spätestens am Tag der Schlussklausur telefonisch am Institut oder per email an die/den Vortragende/n.
  2. Übermittlung der Bestätigung über die Verhinderung an das Institut oder die/den Vortragende/n.
  3. Jedenfalls eine email an die/den jeweilige/n Vortragende/n, mittels derer Sie sich zur Nachklausur anmelden. Das Übermitteln der Bestätigung über die Verhinderung allein ist nicht ausreichend!

Wichtiger Hinweis: Wer zum Klausurtermin verhindert ist und auch diesen Nachklausur-Termin nicht einhalten kann, wird die jeweilige Lehrveranstaltung nicht abschließen können.

Kontakt

Universitätsstraße 15/E4
8010 Graz
Austria

Telefon:+43 316 380 - 3463

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.