Nachklausurregelung
In sämtlichen Lehrveranstaltungen des Instituts für Finanzwissenschaft und Öffentliche Wirtschaft wird bei begründeter Verhinderung (z.B. ärztliches Attest im Krankheitsfall) der Teilnahme an der jeweiligen Schlussklausur ein Nachklausur-Termin eingeräumt. Dieser findet ca. 1-2 Wochen nach Ende der Lehrveranstaltungen statt.
Voraussetzungen:
- Meldung der Verhinderung VOR oder spätestens am Tag der Schlussklausur telefonisch am Institut oder per email an die/den Vortragende/n.
- Übermittlung der Bestätigung über die Verhinderung an das Institut oder die/den Vortragende/n.
- Jedenfalls eine email an die/den jeweilige/n Vortragende/n, mittels derer Sie sich zur Nachklausur anmelden. Das Übermitteln der Bestätigung über die Verhinderung allein ist nicht ausreichend!
Wichtiger Hinweis: Wer zum Klausurtermin verhindert ist und auch diesen Nachklausur-Termin nicht einhalten kann, wird die jeweilige Lehrveranstaltung nicht abschließen können.
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Universitätsstraße 15/E4
8010 Graz
Austria